Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes
Als kompetente pädagogische Fachkraft und gleichzeitig als Beteiligte im gerichtlichen Verfahren, freue ich mich, das Interesse des Kindes, das nicht immer mit dem Interesse des gesetzlichen Vertreters übereinstimmt, zu erkunden, festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Ich sorge dafür, dass die authentischen Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse des Kindes nachvollzogen und von allen am Verfahren Beteiligten in ausreichendem Maß zur Kenntnis genommen werden können.
Ich informiere das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens. Ich führe nach den Umständen des Einzelfalls Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Eine Bestellung hat nach § 158 FamFG in Kindschaftssachen, nach § 167 FamFG in Unterbringungssachen, nach § 174 FamFG in Abstammungssachen und nach § 191 FamFG in Adoptionssachen zu erfolgen.
In allen vier Verfahren hat das Gericht dem am Verfahren formal beteiligten Kind einen Verfahrensbeistand zu bestellen.
Funktionen des Verfahrensbeistandes:
a) Dolmetscherfunktion: der teilweise sehr komplizierte Sachverhalt ist dem Kind und den Verfahrensbeteiligten und -beauftragten zur Kenntnis zu bringen,
b) Sprachrohr (Spokesman / Fürsprecher) des Kindes,
c) Partei- und Interessenvertreter des Kindes im Gerichtsverfahren.
d.) Bedürfnisse und Wünsche des Kindes zu entdecken