Mediation – Vermittlung in Konflikten durch gemeinsame Suche nach einer Lösung.

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten durch unabhängige, allparteiliche Personen auch Vermittler oder Mediatoren genannt.

Mediation auch in HKÜ – Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung.

Unser Schwerpunkt liegt bei Trennungs- und Scheidungskonflikten bzw. bei Kindesentführungen, Umgangs- und  Sorgerechts-Perspektiven.

Partnerschafts- und Familienkonflikte, sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung, können mittels vielfältiger mediativen  Methoden und neuen Komponenten in einem Beratungsprozess zu guten Erkenntnissen und konstruktiven Lösungen führen.

Die Interessen und Wünsche  aller Beteiligter, besonders jedoch die der Kinder, sollten bei  den familiären Meinungsverschiedenheiten berücksichtigt werden.

Mediation setzt die Bereitschaft der Kontrahenten voraus, sich auf den Prozess einzulassen und mit einer prinzipiellen Offenheit gemeinsam nach einer möglichst für alle guten, einvernehmlichen Lösung  zu suchen.

Kommunikationsfähigkeit zwischen den Konfliktparteien sollte vorhanden sein bzw. könnte mittels Übersetzung bei unterschiedlichen Sprachen oder eingeschränktem Ausdrucksvermögen aktiviert werden.

Mediation sucht als  vertraulicher Prozess des Verhandelns nach gemeinsamen Lösungen, die von beiden Parteien als fair empfunden werden können.

Die Dauer einer Mediation hängt von der Anzahl der zu klärenden Themen und dem Eskalationsgrad des Konflikts sowie von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Die Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht und agieren allparteilich bzw. treten für keine der Parteien nach außen auf.

Sie unterstützen beide Konfliktpartner gleichermaßen ihre Interessen zu formulieren und praktikable Lösungsmodelle zu entwickeln.

Mit Hilfe der Mediatoren können Vereinbarungen getroffen und schriftlich festgehalten werden.

Eine juristische Überprüfung durch die beratenden Rechtsanwälte der Parteien vor Unterzeichnung wird ausdrücklich empfohlen.